Eilfix® Gläserrein | Gläserspülmittel | 1 Liter Flasche
Hochkonzentriertes Gläserspülmittel von Becker Chemie ✔ Besonders ergiebig ✔ Geruchs- und Geschmacksneutral ✔ Erhält einen stabilen Bierschaum
- Artikel-Nr.: 10303_1
- Besonders ergiebig, hochkonzentriert
- Reduziert den Schankverlust
- Erhält einen stabilen Bierschaum
- Geruchs- und geschmacksneutral
Eigenschaften
Für die hygienische, manuelle Gläserreinigung. Hochkonzentriert. Reduziert den Schankverlust und erhält einen stabilen Bierschaum. Bringt Glanz ohne abtrocknen. Mit speziellen Rückfettern aus dem pflanzlichen Bereich für optimale Schonung der strapazierten Haut.
Anwendung / Dosierung
4 ml / 10 Liter Wasser. Sollte die fettlösende Wirkung nachlassen, entsprechend nachdosieren.
Inhaltsstoffangabe
5 – 15 % anionische Tenside, < 5 % nichtionische Tenside. Weitere Inhaltsstoffe: Phenoxyethanol.
Technische Daten
Farbe: grün
Konsistenz: flüssig
Geruch: produktspezifisch
pH-Wert: 5
Dichte: 1,023 g/cm³
Gefahrenhinweise / Sicherheitshinweise
Ausrufezeichen
Augenreiz. 2
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein kennzeichnungspflichtiges Produkt nach EG-GHS-Verordnung. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auf Sicherheitsdatenblatt und Originalgebinde beachten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Lagerhinweise
Frostfrei lagern. Bei sachgemäßer Lagerung mindestens 2 Jahre verwendbar.
Ökologie
Die in der Mischung verwendeten Tenside entsprechen der Detergenzienverordnung (Nr. 648/2004) und sind vollständig aerob abbaubar.
Hinweis: Sicherheitsdatenblätter und Technisches Datenblatt finden Sie im Downloadbereich!
Signalwörter:
Achtung
Piktogrammbezeichnung:
GHS07
Piktogramme:
Gefahrenhinweis:
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweis:
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Zusätzliche Angaben:
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.