Eilfix® PSR Porzellan- & Steingutreiniger 10 kg
Porzellanreiniger von Eilfix® ✔ Einfache Reinigung im Tauchverfahren ✔ Für hygienische Oberflächen ✔ Günstig kaufen im Onlineshop von KK Hygiene ✔
- Artikel-Nr.: 003SMR10
Eigenschaften
PSR entfernt Ablagerungen wie z.B. Käse- und Teeöle von Porzellan und Steingutoberfl ächen.
Anwendung / Dosierung
PSR 1 –2 %ig (10 – 20 g/Liter kaltem Wasser ) verdünnen und ca. 15 Minuten einwirken lassen. Anschließend mit Frischwasser
nachspülen. Bei extremen Verschmutzungen Vorgang wiederholen.
Inhaltsstoffangabe
> 30 % Bleichmittel auf Sauerstoffbasis.
Technische Daten
Farbe: weiß
Konsistenz: Pulver
Geruch: charakteristisch
pH-Wert: in 1%-iger Lösung 10
Dichte: - g/cm³
Gefahrenhinweise / Sicherheitshinweise
Ätzwirkung; Ausrufezeichen
Oxid. Festst. 3 Akut Tox. 4 Augenschäd. 1
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein kennzeichnungspflichtiges Produkt nach EG-GHS-Verordnung. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auf Sicherheitsdatenblatt und Originalgebinde beachten.
Lagerhinweise
Frostfrei lagern. Bei sachgemäßer Lagerung mindestens 2 Jahre verwendbar.
Ökologie
Die in der Mischung verwendeten Tenside entsprechen der Detergenzienverordnung (Nr. 648/2004) und sind vollständig aerob abbaubar.
Hinweis: Sicherheitsdatenblatt und Technisches Datenblatt finden Sie im Downloadbereich!
Kennzeichnungshinweis:
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumpercarbonat
Signalwörter:
Gefahr
Piktogrammbezeichnung:
GHS05 GHS07
Piktogramme:
Gefahrenhinweis:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweis:
P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
ZusätzlicheAngaben:
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.