Menthol Kristalle | Natürlichen Ursprungs | 2 x 50 g Dose
Sauna-Kristalle von KK Hygiene ✔ Zur Anwendung auf Saunasteinen oder im Aufgusswasser ✔ Erfrischend & kühlend ✔ Günstig im Onlineshop von KK Hygiene ✔
- Artikel-Nr.: 1506529-2
Mentholkristalle - gewonnen aus reinem & natürlichem Minzöl
Mentholkristalle haben einen intensiven und langanhaltenden Duft. Bereits wenige Kristalle genügen, um ein fantastisches Dufterlebnis in Ihrer Sauna zu erzeugen. Sie sind vielseitig einsetzbar.
Menthol bietet einen minzig-frischen Duft, der natürlicherweise in allen Pflanzen der Gattung Mentha vorkommt. In Pfefferminzblättern z.B. ist immer viel Menthol enthalten. Menthol wird eine schmerzlindernde und kühlende Wirkung zugesprochen. Zudem soll es Juckreiz lindern und die Haut kühlen. Bei Verwendung in der Sauna soll es sich positiv auf die Atemwege auswirken.
Menthol wird aus dem Öl der Minze extrahiert und durch "Ausfrieren" gewonnen.
Zu den Mentholkristallen lassen sich viele Aufgussarten/ Duftsorten kombinieren, wobei hier der persönliche Geschmack entscheiden muss.
Mentholkristalle sind farblos/ weiß und bis zu einer Temperatur von 42°C fest. Oberhalb dieser Temperatur beginnen Sie mit dem Schmelzvorgang.
Anwendung
Ein paar Mentholkristalle mit einer Schöpfkelle auf die heißen Saunasteine legen oder die Kristalle einfach in das Aufgusswasser geben.
Lagerung
• Dose fest verschließen
• Aufbewahrung bei Raumtemperatur
• Fern von direkter Sonneneinstrahlung lagern.
• Für Kinder unzugänglich aufbewahren
Signalwörter:
Achtung
Piktogrammbezeichnung:
GHS07
Piktogramme:
Sicherheitshinweis:
P264 Nach Gebrauch gründlich wasche.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Zusätzliche Angaben:
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.